Pressemitteilung des Verbandes muslimischer Lehrkräfte
Nachsitzen in den Sommerferien für die FDP!
Deutliche Mangelleistungen in Staatsbürgerkunde und Religionsfreiheit.
Versuch den Islamischen Religionsunterricht (IRU) abzuschaffen, widerspricht Geist und Wort des Grundgesetzes.
Ausgerechnet am Tag des antimuslimischen Rassismus (1. Juli), mit der Bekanntgabe von erschreckenden Zahlen von rassistischen Angriffen gegen die rund 6 Millionen Muslime in Deutschland und ihre Moscheen, stellt die FDP Fraktion im Landtag NRW eine rechtspopulistische Forderung zur Einstellung des Islamischen Religionsunterrichtes (IRU). Das zeugt schon von sehr viel Chuzpe. Dies ist ein Schlag ins Gesicht der ca. 500.000 muslimisch-deutschen Schulkinder in NRW, der muslimischen Eltern und der vielen engagierten IRU-Lehrkräfte, die
professionell ihre Arbeit verrichten. Gleichzeitig widerspricht die FDP-Forderung dem Grundgesetz, in dem in Artikel 7 Religionsunterricht als Schulfach garantiert ist.
"Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."
Grundrechte gelten für alle und dürfen nicht auf dem Altar der politischen Stimmungsmache gegen Minderheiten geopfert werden.
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