Köln, 20.05.2019 „Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung in NRW, zudem wir gebeten wurden eine Stellungnahme abzugeben, ist im Grunde für das Fach islamische Religionslehre ein Schritt in die richtige Richtung, bei dem allerdings einige Punkte noch zu bedenken sind. Begrüßenswert ist vor allem, dass die Kommission ohne einen staatlichen Vertreter in muslimischer Selbstkoordinierung gestaltet werden soll, was den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen eher entspricht. Ebenso die Berücksichtigung der diskursiven und gesellschaftlichen Vielfalt der Muslime in NRW ist lobenswert. Demgegenüber sehen wir bei der Realisierung dieses offenen Konzeptes Konfliktpotenzial, das sich mittel- bis langfristig eher negativ auf den IRU auswirken könnte. (…)“
Gesamte Stellungnahme hier: VmL_IRU-Stellungnahme
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